Impressum

Datenschutzordnung des Bauwagen Rammingen e.V.

 

1. Allgemeine Grundsätze

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt im Verein nach den Richtlinien der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Verantwortliche Stelle ist der Verein. Mit dem Beitritt eines Mitglieds zum Verein erfolgt eine datenschutzrechtliche Unterrichtung des Mitglieds gemäß Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 DS-GVO auf der Anlage zum Mitgliedsantrag. Die Unterrichtung von Mitgliedern, die vor dem 25.05.2018 dem Verein beigetreten sind, ist nicht notwendig, diesen steht aber ein Auskunftsrecht nach Nr. 8 dieser Datenschutzordnung zu Seite. Der Verein darf beim Vereinseintritt auf dem Mitgliedsantrag alle Daten erheben, die zur Verfolgung der Vereinsziele und für die Betreuung und Verwaltung der Mitglieder erforderlich sind (siehe Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b)DS-GVO). Für die Erhebung und Nutzung von weiteren personenbezogenen Daten sowie auch von Fotos im Rahmen der Pressearbeit in den Print- und Online-Medien wird eine gesonderte Einwilligung nach Art. 7 DS-GVO eingeholt.

 

2. Beitritt zum Verein

Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein auf dem Mitgliedsantrag folgende personenbezogenen Daten auf:

  • Vor- und Zuname
  • Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort)
  • Geburtsdatum,
  • Bankverbindung

Jedem Vereinsmitglied wird zudem eine vereinseigene Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden in einem vereinseigenen EDV-System gespeichert, welches durch technische und organisatorische Maßnahmen vor einem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt ist.

Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein intern nur erhoben und verarbeitet, wenn sie zur Erfüllung des Vereinszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.

 

3. Austritt aus dem Verein

Beim Austritt von Mitgliedern werden alle gespeicherten Daten für ein Jahr archiviert und danach gelöscht. Die archivierten Daten werden ebenfalls durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Die archivierten Daten dürfen ebenfalls nur zu vereinsinternen Zwecken verwendet werden. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung des Vereins betreffen, werden gemäß den steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Kalenderjahre ab der Wirksamkeit des Austritts durch den Verein aufbewahrt. Danach werden diese Daten gelöscht.

 

4. Pressearbeit

Der Verein informiert die Tagespresse über besondere Ereignisse. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand vor der Veröffentlichung der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleiben in Bezug auf das widersprechende Mitglied weitere Veröffentlichungen.

 

5. Weitergabe von Mitgliedsdaten an Vereinsmitglieder

Mitgliederdaten werden nur an Vorstandschaftsmitglieder ausgehändigt, die im Verein nach der Satzung eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert. Macht ein Mitglied geltend, dass er die Mitgliederdaten zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte und Aufgaben benötigt, prüft der 1. Vorsitzende das Vorliegen der Voraussetzungen und übermittelt die Daten nur gegen die schriftliche Versicherung, dass die Mitgliederdaten nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.

 

6. Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten führt der 1. Vorsitzende.

 

7. Auskunftsrechte

Jedes Mitglied hat das Recht auf Auskunft über seine gespeicherten Daten sowie auf deren Berichtigung und Löschung, sofern dem nicht Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b oder Buchstabe f  DS-GVO entgegensteht. Eine Auskunftsanfrage oder eine Berichtigungs- oder Löschungswunsch ist in Textform an den 1. Vorsitzenden zu richten.

 

8. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Die Bestellung eines vereinseigenen Datenschutzbeauftragten ist gesetzlich nicht erforderlich. Beschwerden der Betroffenen zum Datenschutz sind zu richten an:

 

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht

Promenade 27

91522 Ansbach

Telefon: +49 (0) 981 53 1300

 

9. Beschluss der Vorstandschaft

Diese Datenschutzordnung wurde auf der Vorstandschaftssitzung im Vereinsheim des Bauwagen Rammingen e.V. am 26.01.2019 von der Vorstandschaft (1. Vorsitzender Patrick Rietsch, 2. Vorsitzender Andreas Schmid, Schriftführer Sebastian Förg, Kassier Manuel Becker, Beisitzer Sven Kreuter, Beisitzer Manuel Trommer, Beisitzer Tobias Rauch) beschlossen und tritt rückwirkend zum 25.05.2018 in Kraft.

 

Rammingen, 26.01.2019

 

Patrick Rietsch

1. Vorsitzender